Abfallwirtschaft | Service
(Meldung vom 18.06.2026)
Die Stadt Wassenberg informiert vorab darüber, dass wieder verstärkt allgemeine Kontrollen der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
Dies geschieht durch den Entsorger und in Abstimmung mit diesem, da zuletzt wieder gehäuft festgestellt wurde, dass Müllgefäße nicht ordnungsgemäß mit einer Marke gekennzeichnet waren. Hierdurch wird zunehmend der Ablauf der Abfuhr erschwert, da die Berechtigung nicht eindeutig und schnell erkannt werden kann. Es wird insofern im Rahmen dieser Vorankündigung vorsorglich darum gebeten, dies beim Heraussetzen der Gefäße zu beachten.
Alle Restmüllgefäße müssen mit einer gültigen Gebührenmarke versehen sein, auf der das Abfallvolumen (35 l oder 50 l) und der Abfuhrrhythmus (wöchentlich oder 14-täglich) deutlich lesbar sind. Abfallgefäße, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden seitens des Abfuhrunternehmens mit einem Hinweis versehen und nicht geleert.
Darüber hinaus dürfen die Restmüllgefäße nicht überfüllt sein, das heißt, die Deckel der Gefäße müssen vollständig geschlossen sein. Überfüllte Gefäße und zusätzlich bereitgestellte Säcke werden ebenfalls nicht abgefahren, mit Ausnahme der zum Beispiel im Einzelhandel zur Verfügung stehenden offiziellen Abfallsäcke des Abfuhrunternehmens Lankes.
Durch die Überprüfungen soll zudem dafür Sorge getragen werden, dass die Abfallentsorgung nicht über die angemeldeten Mengen hinaus in Anspruch genommen wird, was ansonsten die Gemeinschaft aller Gebührenzahlenden belasten würde.
Sollte eine neue Gebührenmarke benötigt werden oder die Größe oder der Abfuhrzeitraum des jeweiligen Restmüllgefäßes geändert werden müssen, stehen hierzu weitere Informationen im Serviceportal der Stadt Wassenberg zur Verfügung (hier).
Die Stadt Wassenberg dankt abschließend allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihre Mitwirkung bei der korrekten Entsorgung aller Abfallarten.