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Neugestaltung Quartiersplatz Am Neumarkt – Bürgerinfo-Veranstaltung

Donnerstag, 27.11.2025 | 18:00 Uhr | Sitzungssaal Rathaus | Bürgerbeteiligung
(Meldung vom 03.11.2025)

 

Die Stadtverwaltung Wassenberg lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger ein, sich im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung aktiv am weiteren Planungsprozess zur möglichen Umgestaltung des Dorf- bzw. Quartiersplatzes „Am Neumarkt“ zu beteiligen.

Die Bürgerinformationsveranstaltung findet statt am

27. November 2025 um 18:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Wassenberg,
Roermonder Straße 25–27, 41849 Wassenberg.

 

Hintergründe

Der Quartiersplatz ist derzeit von einer etwa 4.800 m² großen Asphaltfläche geprägt, die von einem schmalen Grüngürtel umrandet ist. Die Fläche wird insbesondere als Parkplatz genutzt. Der Quartiersplatz wird zudem gelegentlich bei Veranstaltungen als Festplatz herangezogen und bietet aufgrund seiner Größe die Möglichkeit, z. B. ein Festzelt aufzubauen. Darüber hinaus hält auf dem Platz der Bus für den Schülerspezialverkehr.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wassenberg hat auf einen politischen Antrag zur Neugestaltung des Quartiersplatzes „Am Neumarkt“ in der Wassenberger Oberstadt hin seinerzeit entschieden, zunächst den Bedarf und mögliche Gestaltungsvorschläge im Rahmen einer Wohnumfeldbefragung nach der Bürgerbeteiligungsrichtlinie zu erfragen.

Die Befragung (erste Beteiligungsphase) wurde von Mai bis Juni 2025 durchgeführt. Die Auswertung der Wohnumfeldbefragung ergab schließlich, dass eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden eine Umgestaltung des Quartiers­platzes befürworten.

Anschließend beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss dann im September die Verwaltung damit, Entwurfsskizzen unter Berücksichtigung der eingegangenen Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Skizzen sollen nun interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Vorbereitung des weiteren Planungsprozesses mit ihnen gemeinsam diskutiert werden.

Die Neugestaltung des Quartiersplatzes “Am Neumarkt” steht dabei – wie zu Beginn der Beteiligungsphase erläutert – unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel hierfür akquiriert werden können. Mit möglichen Umgestaltungs­maßnahmen gehen keine Kosten- oder Beitragspflichten für die Anwohnenden einher.

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