Hinweise zur Bundestagswahl 2025 in Wassenberg
Wahl des Deutschen Bundestages | 23. Februar 2025 | Allgemeine Informationen
(Meldung vom 15.01.2025)
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Aufgrund verschiedener Änderungen und Besonderheiten beim diesjährigen (verkürzten) Wahlgeschehen wird gesondert auf wesentliche Informationen und vielfach bereits gestellte Fragen zum Ablauf der Wahl hingewiesen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Einteilung der entsprechenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist für die Bundestagswahl nahezu abgeschlossen; es müssen nur noch vereinzelt Positionen in den Wahlvorständen besetzt oder bei Hinderungsgründen bereits verpflichteter Wahlhelferinnen und Wahlhelfern nachbesetzt werden. Ein Dank gilt in diesem Zusammenhang erneut allen Freiwilligen, die sich auf bisherige Aufrufe bereits gemeldet haben und sich zur Verfügung stellen. Freiwillige Meldungen werden jedoch nach wie vor – auch und insbesondere mit Blick auf zukünftige Wahlen und die in diesem Jahr noch anstehende Kommunalwahl – zur Vergrößerung des Wahlhelferpools jederzeit gerne entgegengenommen.
Wahl- bzw. Stimmbezirke
Hinsichtlich der Wahlbezirke ergeben sich für den Bereich der Stadt Wassenberg verschiedene (notwendige) Änderungen. Zur Bundestagswahl wird erstmals der neue Wahlbezirkszuschnitt angewendet, der notwendigerweise für die Kommunalwahl zu beschließen war und für den grundsätzlich das Ziel bestand, weiterhin das gewohnte Wahllokal aufsuchen zu können. Aufgrund einzelner Verschiebungen im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Kommunalwahl waren die Wahlbezirke jedoch zwingend anzupassen. Der Wahlausschuss hat hierüber Ende November 2024 entschieden. Die Einteilung wurde mit dem Amtsblatt 21/2024 am 04.12.2024 bekannt gemacht und kann dort oder hier abgerufen werden. Der Rat hatte im Vorfeld hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder (und damit einhergehend der Anzahl der Wahlbezirke) die Rückkehr auf die gesetzliche Regelgröße beschlossen. Insofern sind für kommunale Wahlen nunmehr 19 Wahlbezirke eingerichtet. Über die zuvor 18 Wahlbezirke hinaus wurde aufgrund der Wahlberechtigtenentwicklung insbesondere ein zweiter Wahlbezirk für den Ortsteil Effeld eingerichtet.
Die jeweiligen Wahllokale können unmittelbar den einzelnen Wahlbenachrichtigungen und/oder der noch folgenden Wahlbekanntmachung entnommen werden.
Wahlbenachrichtigungen bzw. Ausstellung von Wahlscheinen
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden an alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ab Freitag, den 17. Januar 2025, bis spätestens Sonntag, den 2. Februar 2025, verteilt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der vorgezogenen Wahl kommt es in diesem Jahr zu der Besonderheit, dass die Stimmzettel zur Bundestagswahl erst frühestens Anfang Februar bei der Stadt Wassenberg vorliegen. Beantragte Wahlscheine zur Briefwahl können somit zwar bereits zuvor (frühestens jedoch am 28. Januar 2025) ausgestellt, aber erst nach Erhalt der Stimmzettel versendet werden. Anträge auf Ausstellung der Wahlscheine (d. h. für die Briefwahl und Zusendung der Unterlagen) können auch bereits zuvor gestellt werden. Ein Online-Portal wird zur digitalen Antragstellung am 17. Januar 2025 freigeschaltet, über das man zum Beispiel mit den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen QR-Codes gelangt.
Das Wahlbüro der Stadt Wassenberg wird ab Montag, den 20. Januar 2025, in den Zeiten
• montags, dienstags und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr,
• mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
• an den beiden Samstagen, 8. Februar 2025 und 15. Februar 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr
geöffnet sein. Samstags ist das Briefwahlbüro über den Seiteneingang Polizei zu erreichen.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass eine Sofortwahl im Rathaus erst Anfang Februar (nach Erhalt der Stimmzettel) möglich sein wird.
Wahl durch im Ausland lebende Deutsche
Im Ausland lebende Deutsche haben bis spätestens Sonntag, den 2. Februar 2025, die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Hierbei ist grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Formen bzw. Formularen zur Antragstellung zu unterscheiden (ehemals in Deutschland Gemeldete sowie Auslandsdeutsche, die noch nicht in Deutschland gemeldet waren). Genauere Informationen können der Internetseite der Bundeswahlleiterin (hier) entnommen werden.
Weitere Informationen
Ab Montag, den 3. Februar 2025, bis einschließlich Freitag, den 7. Februar 2025, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. Hierzu erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, den 29. Januar 2025, eine entsprechende Bekanntmachung.
Die Wahlbekanntmachung, in der weitere formelle Hinweise zur Wahl enthalten sein werden, wird voraussichtlich am Mittwoch, den 12. Februar 2025, veröffentlicht.