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Hinweise zur Bundestagswahl 2025 in Wassenberg

15. Januar 2025 um 18:00

Wahl des Deutschen Bundestages | 23. Februar 2025 | Allgemeine Informationen
(Meldung vom 15.01.2025)

 

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Aufgrund verschiedener Änderungen und Besonderheiten beim diesjährigen (verkürzten) Wahlgeschehen wird gesondert auf wesentliche Informationen und vielfach bereits gestellte Fragen zum Ablauf der Wahl hingewiesen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Einteilung der entsprechenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist für die Bundestagswahl nahezu abgeschlossen; es müssen nur noch vereinzelt Positionen in den Wahlvorständen besetzt oder bei Hinderungsgründen bereits verpflichteter Wahlhelferinnen und Wahlhelfern nachbesetzt werden. Ein Dank gilt in diesem Zusammenhang erneut allen Freiwilligen, die sich auf bisherige Aufrufe bereits gemeldet haben und sich zur Verfügung stellen. Freiwillige Meldungen werden jedoch nach wie vor – auch und insbesondere mit Blick auf zukünftige Wahlen und die in diesem Jahr noch anstehende Kommunalwahl – zur Vergrößerung des Wahlhelferpools jederzeit gerne entgegengenommen.

Wahl- bzw. Stimmbezirke

Hinsichtlich der Wahlbezirke ergeben sich für den Bereich der Stadt Wassenberg verschiedene (notwendige) Änderungen. Zur Bundestagswahl wird erstmals der neue Wahlbezirkszuschnitt angewendet, der notwendigerweise für die Kommunalwahl zu beschließen war und für den grundsätzlich das Ziel bestand, weiterhin das gewohnte Wahllokal aufsuchen zu können. Aufgrund einzelner Verschiebungen im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Kommunalwahl waren die Wahlbezirke jedoch zwingend anzupassen. Der Wahlausschuss hat hierüber Ende November 2024 entschieden. Die Einteilung wurde mit dem Amtsblatt 21/2024 am 04.12.2024 bekannt gemacht und kann dort oder hier abgerufen werden. Der Rat hatte im Vorfeld hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder (und damit einhergehend der Anzahl der Wahlbezirke) die Rückkehr auf die gesetzliche Regelgröße beschlossen. Insofern sind für kommunale Wahlen nunmehr 19 Wahlbezirke eingerichtet. Über die zuvor 18 Wahlbezirke hinaus wurde aufgrund der Wahlberechtigtenentwicklung insbesondere ein zweiter Wahlbezirk für den Ortsteil Effeld eingerichtet.

Die jeweiligen Wahllokale können unmittelbar den einzelnen Wahlbenachrichtigungen und/oder der noch folgenden Wahlbekanntmachung entnommen werden.

Wahlbenachrichtigungen bzw. Ausstellung von Wahlscheinen

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden an alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ab Freitag, den 17. Januar 2025, bis spätestens Sonntag, den 2. Februar 2025, verteilt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der vorgezogenen Wahl kommt es in diesem Jahr zu der Besonderheit, dass die Stimmzettel zur Bundestagswahl erst frühestens Anfang Februar bei der Stadt Wassenberg vorliegen. Beantragte Wahlscheine zur Briefwahl können somit zwar bereits zuvor (frühestens jedoch am 28. Januar 2025) ausgestellt, aber erst nach Erhalt der Stimmzettel versendet werden. Anträge auf Ausstellung der Wahlscheine (d. h. für die Briefwahl und Zusendung der Unterlagen) können auch bereits zuvor gestellt werden. Ein Online-Portal wird zur digitalen Antragstellung am 17. Januar 2025 freigeschaltet, über das man zum Beispiel mit den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen QR-Codes gelangt.

Das Wahlbüro der Stadt Wassenberg wird ab Montag, den 20. Januar 2025, in den Zeiten
• montags, dienstags und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr,
• mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
• an den beiden Samstagen, 8. Februar 2025 und 15. Februar 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr
geöffnet sein. Samstags ist das Briefwahlbüro über den Seiteneingang Polizei zu erreichen.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass eine Sofortwahl im Rathaus erst Anfang Februar (nach Erhalt der Stimmzettel) möglich sein wird.

Wahl durch im Ausland lebende Deutsche

Im Ausland lebende Deutsche haben bis spätestens Sonntag, den 2. Februar 2025, die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Hierbei ist grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Formen bzw. Formularen zur Antragstellung zu unterscheiden (ehemals in Deutschland Gemeldete sowie Auslandsdeutsche, die noch nicht in Deutschland gemeldet waren). Genauere Informationen können der Internetseite der Bundeswahlleiterin (hier) entnommen werden.

Weitere Informationen

Ab Montag, den 3. Februar 2025, bis einschließlich Freitag, den 7. Februar 2025, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. Hierzu erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, den 29. Januar 2025, eine entsprechende Bekanntmachung.

Die Wahlbekanntmachung, in der weitere formelle Hinweise zur Wahl enthalten sein werden, wird voraussichtlich am Mittwoch, den 12. Februar 2025, veröffentlicht.

Aktuelle Stellenausschreibung

10. Januar 2025 um 15:00

Karriere | Bewerbungsportal
(Meldung vom 10.01.2025)

 

Bei der Stadt Wassenberg ist aktuell folgende Stelle neu zu besetzen:

  • Erzieher:in/sozialpädagogische Fachkraft oder Kinderpfleger:in (m/w/d)
    für die städtische Kindertagesstätte – Familienzentrum Steinkirchen;
    die Bewerbungsfrist endet am 2. Februar 2025.

Weitere Informationen zum Stellenangebot erhalten Sie in unserem Online-Bewerbungsportal.

Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 08.01.2025 wurde veröffentlicht

08. Januar 2025 um 18:00

Bekanntmachungen | Amtsblätter
(Meldung vom 08.01.2025)

 

Das Amtsblatt Nr. 01/2025 ist am heutigen Tag erschienen. Enthalten sind darin die nachfolgenden Bekanntmachungen:

 

I. Amtlicher Teil

1. Öffentliche Bekanntmachung über das Ausscheiden des Herrn Norbert Schiefke als Mitglied des Rates der Stadt Wassenberg und die Feststellung des Herrn Ralf Blüthmann als Listennachfolger

2. Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025

 

II. Nichtamtlicher Teil

1. Pressemitteilungen vom 14.12.2024 bis 08.01.2025

 

Das aktuelle Amtsblatt und die bisher erschienenen Amtsblätter können digital abgerufen werden.

Neujahrskonzert 2025 – Wassenberger Musik- und Songnächte

18. Dezember 2024 um 18:00

Freitag, 31. Januar 2025 | 20:00 Uhr | Forum Betty-Reis-Gesamtschule
(Meldung vom 18.12.2024)

 

Die Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH startet mit einem ganz besonderen musikalischen Highlight in ein ereignisreiches Veranstaltungsjahr 2025: Der international gefeierte Sänger Eladio Pamaran und der virtuose Pianist Vlad Bakhanov entführen Interessierte auf einer außergewöhnlichen musikalischen Reise in eine Welt voller Klangvielfalt und Emotionen.

Das im Rahmen der Wassenberger Musik- und Songnächte ausgerichtete Neujahrskonzert findet am Freitag, den 31. Januar 2025, ab 20:00 Uhr (Einlass ab 19:00 Uhr) im Forum der Betty-Reis-Gesamtschule statt.

Eladio Pamaran beeindruckt nicht nur mit seiner stimmlichen Brillanz, sondern auch mit seiner außergewöhnlichen Bühnenpräsenz. Der Künstler hat in großen Musicalproduktionen wie „Miss Saigon“, „West Side Story“, „Der Glöckner von Notre Dame“ und „Jesus Christ Superstar“ sein Publikum weltweit begeistert. Ob Klassik, Jazz, Pop oder Musical – Eladio Pamaran ist ein Erlebnis für die Sinne, das man live erleben muss. An seiner Seite steht Vlad Bakhanov, ein Pianist, Arrangeur und Komponist mit über 25 Jahren Erfahrung. Seine meisterhafte Interpretation verschiedenster Musikgenres – von Klassik über Pop bis hin zu Latin und Jazz – und sein einzigartiger Stil machen ihn zu einem wahren Virtuosen.

Mit einer Reihe musikalischer Höhepunkte können Musikfans so unvergesslich in das neue Jahr an einem besonderen Konzertabend starten und erleben, wie Musik Grenzen überwindet und Herzen berührt.

Der Eintritt ist frei – die Plätze sind allerdings begrenzt, sodass eine Reservierung erforderlich ist. Tickets können bequem online unter www.wassenberg-erleben.de/hutkonzerte bestellt werden.

Nichterreichbarkeit Serviceportal am 18.12.2024

16. Dezember 2024 um 18:00

Wartungsarbeiten | Neues Design
(Meldung vom 16.12.2024)

 

Am kommenden Mittwoch, den 18. Dezember 2024, kommt es ab 08:00 Uhr aufgrund von umfangreicheren Wartungsarbeiten zu einer mehrstündigen Nichterreichbarkeit des Serviceportals der Stadt Wassenberg. In diesem Zeitraum können das Serviceportal und die darüber erreichbaren digitalen Dienstleistungen der Stadt Wassenberg vorübergehend nicht genutzt werden. Das Portal steht planmäßig jedoch im Verlauf des selben Tages wieder zur Verfügung. Um entsprechende Berücksichtigung wird daher gebeten.

Im Zusammenhang mit den Arbeiten wird das Serviceportal vor allem auch ein neues Design erhalten. Gemeinsam mit dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen, die das Serviceportal gemeinsam betreiben, wird eine neuere und benutzungsfreundlichere Darstellung umgesetzt.

 

 

Beschluss der Haushaltssatzung 2025

13. Dezember 2024 um 18:00

Haushalt | Finanzen
(Meldung vom 13.12.2024)

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Jahr 2025 wurde durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält u. a. folgende Festlegungen für das Jahr 2025:

  • die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen
  • die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und -tilgungen
  • die Steuerhebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer

Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen und Investitionen im Planungszeitraum 2025 bis 2028 detailliert aufgeführt und erläutert sind.

 

Jahresergebnis

Aufgrund erheblicher Mehrbelastungen insbesondere bei den nicht beeinflussbaren Transferaufwendungen sowie reduzierter Erträge aus dem kommunalen Finanzausgleich muss für das Jahr 2025 ein Fehlbetrag veranschlagt werden.

In der Haushaltssatzung sind nunmehr Erträge in Höhe von insgesamt rd. 51,301 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 56,187 Mio. € vorgesehen, was einem geplanten Jahresfehlbetrag von rd. -4,886 Mio. € entspricht.

Die Haushaltsplanung umfasst auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2026 bis 2028, für welche ebenfalls mit Jahresfehlbeträgen gerechnet werden muss.

Die Fehlbeträge können jedoch aus dem Bestand der sog. Ausgleichsrücklage der Stadt gedeckt werden. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts – das die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt wie bei vielen anderen Kommunen in NRW stark einschränken würde – besteht daher weiterhin nicht.

 

Investitionen

Mit der Haushaltssatzung 2025 wird dennoch das umfangreiche Investitionsprogramm der Stadt Wassenberg weiterentwickelt. Für den Planungszeitraum 2025 bis 2028 sind Investitionen in einer Höhe von insgesamt rd. 15,944 Mio. € vorgesehen.

Schwerpunkte bilden hierbei die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt wie auch der Ortsteile, die Umsetzung des Verkehrskonzeptes, die Stärkung des Schulstandortes sowie die Digitalisierung von Schulen und Verwaltung. Größte einzelne Maßnahme im neuen Haushalt ist der Neubau eines Schulgebäudes an der Grundschule in Myhl mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,050 Mio. €.

Aufgrund der erheblichen Mehrbelastungen im städtischen Haushalt ist es jedoch nicht möglich, das Investitionsprogramm vollständig ohne neue Kreditaufnahmen zu finanzieren. Für das Jahr 2025 ist daher die Aufnahme neuer Kredite für Investitionen in Höhe von rd. 1,921 Mio. € notwendig.

 

Steuerhebesätze

Mit der Haushaltssatzung erfolgt auch die Festsetzung der Grundsteuer A (für Agrarland), der Grundsteuer B (für Bauland) sowie der Gewerbesteuer für das Jahr 2025.

Trotz der angespannten Haushaltslage ist in Wassenberg vorgesehen, die Grundsteuerreform im Jahr 2025 aufkommensneutral umzusetzen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Grundsteuerreform ein für die Stadt insgesamt gleichbleibendes Steueraufkommen erreicht werden soll; es sollen also durch die Umsetzung der Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen für die Stadt erzielt werden.

Hierzu übernimmt die Stadt Wassenberg die Hebesätze gemäß den Berechnungen der Finanzverwaltung NRW, die ein gleichbleibendes Steueraufkommen bewirken sollen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden daher für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A: 380 v. H.
  • Grundsteuer B: 499 v. H.
  • Gewerbesteuer: 420 v. H.

Eine Differenzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken erfolgt nicht.

Eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform bedeutet ausdrücklich nicht, dass alle einzelnen Steuerpflichtigen den gleichen Grundsteuerbetrag leisten werden. Dies ist entscheidend abhängig von den neuen Einheitswerten, die durch die Neubewertungen der Finanzverwaltung NRW ermittelt worden sind. Das neue persönliche Steueraufkommen kann also je nach Lage des Einzelfalls durchaus unterschiedlich ausfallen.

Weitere ausführliche Informationen zum Inhalt der Haushaltssatzung können im Bereich Finanzen eingesehen werden:

Amtsblatt Nr. 22/2024 vom 13.12.2024 wurde veröffentlicht

13. Dezember 2024 um 14:00

Bekanntmachungen | Amtsblätter
(Meldung vom 13.12.2024)

 

Das Amtsblatt Nr. 22/2024 ist am heutigen Tag erschienen. Enthalten sind darin die nachfolgenden Bekanntmachungen:

 

I. Amtlicher Teil

1.  Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wassenberg vom 13.12.2024

2. 15. Satzung vom 13.12.2024 zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg vom 19.12.2003

3. 16. Änderungssatzung vom 13.12.2024 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 14.12.2007

4. 4. Änderungssatzung vom 13.12.2024 zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben) in der Stadt Wassenberg vom 29.09.2017

5. 16. Satzung vom 13.12.2024 zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wassenberg vom 18. November 2005

6. 2. Satzung vom 13.12.2024 zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Wassenberg vom 16.12.2022

7. 1. Satzung vom 13.12.2024 zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wassenberg vom 22.03.2024

8. Einwohnerstatistik Stadt Wassenberg, Stand: 30.11.2024

 

 

II. Nichtamtlicher Teil

1.  Weihnachts- und Neujahrsgrüße der Stadt Wassenberg

2. Pressemitteilungen vom 05.12. bis 13.12.2024

 

Das aktuelle Amtsblatt und die bisher erschienenen Amtsblätter können digital abgerufen werden.

Abfallkalender 2025 & Flyer zum 1-Euro-City-Tarif

12. Dezember 2024 um 18:00

Abfallkalender 2025 | Info-Flyer 1-Euro-City-Tarif
(Meldung vom 12.12.2024, aktualisiert am 07.01.2025)

 

Zwischenzeitlich ist die Verteilung des Abfallkalenders für das Jahr 2025 an alle städtischen Haushalte erfolgt. Sollten Sie irrtümlicherweise kein Exemplar erhalten haben, wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Finanzen und Beteiligungen. Zur Benachrichtigung über Ihre individuellen Abfalltermine steht Ihnen darüber hinaus die abfallapp Kreis Heinsberg zur Verfügung.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite zum Abfallkalender.

HINWEIS: Bei der Auslieferung der diesjährigen Abfallkalender ist es zu einer fehlerhaften bzw. nicht vollständigen Zustellung vor allem im Ortsteil Effeld gekommen. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wassenberg können daher – soweit sie ihn noch nicht bereits mit der Post bekommen haben – einen Abfallkalender 2025 hier im Dorfladen Effeld erhalten. Die Ausgabe erfolgt unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie gegen Unterschrift, damit seitens der Stadt zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen bei der Deutschen Post nachgewiesen werden kann, wo genau nicht zugestellt wurde.

 

Weiterhin lag dem Abfallkalender im Zuge der Hauswurfsendung in diesem Jahr auch ein Info-Flyer über den 1-Euro-City-Tarif für Fahrten mit dem ÖPNV innerhalb des Stadtgebietes bei. Auf dieses Angebot wird gerne nochmals hingewiesen und hierfür geworben. Bereits seit Juni 2024 gilt in Wassenberg auf allen Buslinien der 1-Euro-City-Tarif der Stadt Wassenberg ‒ im Schnellbus, Regionalbus (d. h. auch in den Linienbussen), Stadtbus oder Multi-Bus: Wer im Stadtgebiet seine Fahrt beginnt und beendet, zahlt in allen Bussen nur einen Euro.

Weitere Informationen über die verschiedenen Linien, Anbindungen und Fahrzeiten erhalten Sie auf unserer Seite zum ÖPNV.

 

Aktuelle Stellenausschreibungen

11. Dezember 2024 um 18:00

Karriere | Bewerbungsportal
(Meldung vom 11.12.2024)

 

Bei der Stadt Wassenberg sind aktuell folgende Stellen neu zu besetzen:

 

  • Hauswart (m/w/d) zur Mitbetreuung der städtischen Einrichtungen (mehrere Stellen in Vollzeit oder Teilzeit)
    Das Aufgabengebiet umfasst verschiedene Betreuungs- und Bewirtschaftungstätigkeiten in den Gebäudekomplexen der städtischen Einrichtungen.
    Die Bewerbungsfrist endet am 29. Dezember 2024.

 

  • Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Sozialverwaltung (Vollzeit oder Teilzeit)
    Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Sachbearbeitung Wohngeldangelegenheiten sowie die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch.
    Die Bewerbungsfrist endet am 5. Januar 2025.

 

  • Sachbearbeitung (m/w/d) im Fachbereich Planen und Bauen (Vollzeit oder Teilzeit)
    Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Betreuung von Projekten und Aufgaben in den Bereichen (Straßenbeleuchtung, Straßenkataster, Grünflächenkatatster, Entwässerungspläne u. Ä.) sowie die Unterstützung des Bereichs Tiefbau.
    Die Bewerbungsfrist endet am 5. Januar 2025.

 

  • Sachbearbeitung (m/w/d) im Fachbereich Planen und Bauen (Vollzeit oder Teilzeit)
    Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Umsetzung von Gewässerunterhaltungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen, die Begleitung von Projekten und Umsetzung von Konzepten aus dem Bereich Tiefbau sowie Aufgaben im Bereich der Bauverwaltung/Bauleitplanung.
    Die Bewerbungsfrist endet am 5. Januar 2025.

 

Weitere Informationen zu den Stellenangeboten erhalten Sie in unserem Online-Bewerbungsportal.

Freiwillige Feuerwehr startet lebensrettende Kampagne “Zwei von Uns” – Fachkräfte gesucht

10. Dezember 2024 um 18:00

Samstag, 18. Januar 2025 | 14:00 Uhr | Forum Betty-Reis-Gesamtschule
(Meldung vom 10.12.2024)

 

Die Freiwillige Feuerwehr bei der Stadt Wassenberg geht einen innovativen und wegweisenden Schritt im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung: Mit der Kampagne „ZWEI VON UNS“ soll die Überlebensrate bei plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillständen in der Region signifikant verbessert werden. Unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Marcel Maurer und in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Wassenberg sowie verschiedenen Partnern von Behörden, Betrieben und Institutionen wird in Wassenberg zum Jahreswechsel ein umfassendes Konzept zur Reanimationshilfe auf den Weg gebracht.

 

Hintergrund

Jedes Jahr erleiden in Deutschland rund 100.000 Menschen außerhalb von Kliniken einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Trotz kontinuierlicher Verbesserungen in der Reanimationsmedizin liegt die Überlebensrate aktuell nur bei etwa zehn Prozent. Ein Outcome ohne neurologische Defizite ist leider noch seltener.

Die Kampagne verfolgt nun das Ziel, diese Quote durch schnelleres und effektiveres Handeln direkt am Einsatzort maßgeblich zu erhöhen. Dabei orientiert sich das Projekt an den Prinzipien der Resuscitation Academy Deutschland (RAD). Demnach könnten jedes Jahr 10.000 Menschen mehr als bisher in Deutschland einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand überleben, sofern eine sofortige Intervention durch Ersthelfer etabliert würde. Bezogen auf die Einwohnerzahl der Stadt Wassenberg wären das zwei Menschenleben in unserer Stadt.

Mit dem Willen, jährlich diese zwei Menschen in Wassenberg retten zu können, entstand der Name für die Kampagne der Feuerwehr: ZWEI von UNS.

 

Pilotprojekt: F1-PIT-CREW Reanimation

Als einen der Bausteine zur Verbesserung von Reanimationen startet die Freiwillige Feuerwehr Wassenberg ab dem 1. Januar 2025 dazu ein besonderes Pilotprojekt: Die so genannte „Formel-1-Pit-Crew-Reanimation“ basiert auf den Modellen der Berufsrettung Wien und der Berufsfeuerwehr Mönchengladbach und ermöglicht eine koordinierte Reanimation mit einer gezielten Aufgabenverteilung in einem Team von zehn statt – wie sonst üblich – vier Einsatzkräften. Den besonderen Unterschied zu den Vorbildern aus Wien und Mönchengladbach stellt die enge Zusammenarbeit von durchweg ehrenamtlichen Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr mit einem hauptberuflichen Rettungsdienst dar.

Die Feuerwehr Wassenberg wird zudem in enger Kooperation mit dem Corhelper-Netzwerk „Region Aachen rettet“ im Kreis Heinsberg die georeferenzierte Alarmierung von freiwilligen Lebensrettern weiter verstärken. Bereits über 100 Feuerwehrleute haben sich einer speziellen Fortbildung für High-Performance-Reanimation unterzogen und besitzen nun die Fähigkeit, die zuständigen Profis vom Rettungsdienst adäquat unterstützen zu können. Gleichzeitig haben sich die Kameradinnen und Kameraden für die Teilnahme am Corhelper-Netzwerk qualifiziert, bei dem sie per App im unmittelbaren Umfeld ihres aktuellen Aufenthaltsortes zum Lebensretter werden können.

 

Weitere Projekte und Initiativen

Die „ZWEI VON UNS“-Kampagne umfasst mehrere weitere Projektbausteine, die sowohl die Bevölkerung als auch entsprechende Fachkräfte einbeziehen:

  • Reanimationsunterricht für alle Viert- und Siebtklässler:
    Nach dem Vorbild mehrerer skandinavischer Länder und unserer niederländischen Nachbarn sollen Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Bildungseinrichtungen der Stadt Wassenberg altersgerecht und spielerisch an das so wichtige Thema der Reanimation herangeführt werden. Damit lassen sich – den Vorbildern folgend – prospektiv und nachhaltig die Überlebensraten in der Stadt steigern.
  • „DEFI-TOWER“ und AED-Infrastruktur:
    Ein mobiler AED-Stützpunkt und flächendeckend positionierte AED (d. h. tragbare und automatisert Defibrillatoren) sollen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter ausbauen.

 

Auftakt-Veranstaltung

Zur offiziellen Vorstellung der „ZWEI VON UNS“-Kampagne lädt die Freiwillige Feuerwehr Wassenberg am Samstag, den 18. Januar 2025, 14:00 Uhr, alle in Wassenberg lebenden und/oder arbeitenden Ärztinnen und Ärzte, Pflegefach­kräfte, Medizinische Fachangestellte (MFA) sowie alle Mitarbeitenden von Rettungsdiensten, Berufsfeuerwehren, Polizei und Gesundheitseinrichtungen zu einer Auftaktveranstaltung im Forum der Betty-Reis-Gesamtschule ein.

Die Möglichkeit zur Anmeldung der genannten Fachkräfte für die Auftakt-Veranstaltung sowie alle wichtigen Informationen zum Projekt und zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie ab sofort online unter: www.wassenberg.de/zweivonuns. Um dortige Anmeldung wird insoweit gebeten.

Neben der Präsentation der einzelnen Projektbausteine und Grußworten von Bürgermeister Marcel Maurer erhalten alle fachkundigen Interessierten die Gelegenheit, sich mit dem Corhelper-Netzwerk vertraut zu machen und sich als potenzielle Lebensretter zu registrieren. Zudem können Reanimationssituationen an verschiedenen, modernen Übungspuppen simuliert werden, die bluetooth-basiert eine Live-Rückmeldung über die Qualität der Maßnahmen widerspiegeln.

 

Projektfinanzierung

Die Umsetzung der zahlreichen Projektbausteine, wie etwa die Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge mit Defibrillatoren oder die Anschaffung von Reanimationspuppen sowie die Akquise von Corhelpern, wird im Wesentlichen durch Spendengelder ermöglicht. Jede Spende trägt also dazu bei, Leben zu retten und die Stadt Wassenberg zu einem sichereren Ort für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen.

Sitzung des Rates der Stadt Wassenberg am 12.12.2024

09. Dezember 2024 um 18:00

Ratssitzung | Politik
(Meldung vom 09.12.2024)

 

Am kommenden Donnerstag, den 12. Dezember 2024, findet in dieser Woche die nächste Sitzung des Rates der Stadt Wassenberg statt.

Die Tagesordnung wurde mit dem letzten Amtsblatt bekannt gemacht und ist im Bürgerinformationsportal des Rates abrufbar.

Die Sitzung findet ab 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Wassenberg, Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg, statt. Zuhörende und Gäste sind herzlich willkommen.

Weitere Informationen zur Sitzung sowie zum Rat und seinen Gremien finden Sie ebenfalls im Bürgerinformationsportal, welches auch über die Wassenberg App erreichbar ist.

Erste Informationen zur Bundestagswahl 2025

07. Dezember 2024 um 18:00

Wahl des Deutschen Bundestages | 23. Februar 2025
(Meldung vom 07.12.2024)

 

Wie der bisherigen Presseberichterstattung bereits entnommen werden konnte, findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, voraussichtlich – bzw. vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung des Bundespräsidenten – die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Bundestagswahl stellt wie jede andere Wahl auch eine große organisatorische Herausforderung auch für die Stadt Wassenberg dar. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, müssen für den Wahltag nämlich insbesondere wieder ausreichend Wahlvorstände gebildet werden. Dabei ist die Stadt Wassenberg auch auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die dieses Ehrenamt wahrnehmen. Freiwillige Wahlhelfer im Alter ab 18 Jahren können sich insofern bereits jetzt beim für Wahlen zuständigen Fachbereich Zentrale Aufgaben melden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung (hier).

Besonderer Dank gilt schon an dieser Stelle wieder allen bisherigen Helfern die in der Vergangenheit den reibungslosen Ablauf der Wahlen im Stadtgebiet Wassenberg ermöglicht haben und die sich auch nun wieder ehrenamtlich engagieren. Vor allem die großen Erfahrungswerte zu den Aufgaben und Abläufen im Wahlvorstand tragen maßgeblich zur Kontinuität der Wahlabwicklung und einer ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen bei.

Die Stadtverwaltung Wassenberg wird nun in Kürze auf interessierte und mögliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zukommen und diese zur Mitarbeit im Wahlvorstand anfragen bzw. verpflichten. Diese sogenannten Einberufungen erfolgen bereits zeitnah und vorbehaltlich der konkreten Festsetzung des vorgezogenen Wahltermins, damit eine Besetzung bis Februar sichergestellt werden kann und auch alle Eingesetzten dies bereits bei ihrer Planung für das kommende Jahr berücksichtigen können.

 

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählen dürfen auch im Ausland lebende Deutsche, sofern sie sich fristgerecht in das Wählerverzeichnis der zuständigen Kommune eintragen lassen; entsprechende Anträge können bereits jetzt (zum Beispiel über das Serviceportal) gestellt werden.

Nutzen Sie also Ihre Stimmen und gestalten Sie aktiv die Entwicklung innerhalb der nächsten Jahre mit.

 

Wahl- bzw. Stimmbezirke

Hinsichtlich der Wahlbezirke ergeben sich für den Bereich der Stadt Wassenberg verschiedene Änderungen, für die grundsätzlich aber das Ziel bestand, das gewohnte Wahllokal aufsuchen zu können. Aufgrund einzelner Verschiebungen im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Kommunalwahl waren die Wahlbezirke jedoch anzupassen. Der Wahlausschuss hat hierüber in seiner Sitzung Ende November entschieden und die Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung wurde mit dem Amtsblatt 21/2024 am 04.12.2024 bekannt gemacht und kann dort oder hier abgerufen werden.

Der Rat hatte hierfür im Vorfeld hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder und damit einhergehend der Anzahl der Wahlbezirke die Rückkehr auf die gesetzliche Regelgröße beschlossen. Insofern sind für kommunale Wahlen nunmehr 19 Wahlbezirke eingerichtet. Über die zuvor 18 Wahlbezirke hinaus wurde aufgrund der Wahlberechtigtenentwicklung insbesondere ein zweiter Wahlbezirk für den Ortsteil Effeld eingerichtet.

Die Einteilung wird aus Kontinuitäts- und Vereinfachungsgründen auch für die Bundestagswahl zur Bestimmung der kommunalen Stimmbezirke zugrunde gelegt, damit die gewohnten Wahllokale in den Ortsteilen aufgesucht werden können.

 

Weitere Informationen

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl und alle weiteren Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Über die weiteren Schritte informiert die Stadtverwaltung bzw. der Wahlleiter insofern per Bekanntmachung im Amtsblatt sowie auf der städtischen Website.

Aktuelle Versteigerungen über Zoll-Auktion

06. Dezember 2024 um 18:00

Versteigerungen bis Mitte/Ende Dezember 2024
(Meldung vom 06.12.2024)

 

Die Stadt Wassenberg versteigert in unregelmäßigen Abständen zum Beispiel ausgesonderte Gegenstände, die für den Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden. Dies erfolgt durch öffentliche Versteigerung auf dem Portal der Zoll-Auktion.

Aktuell werden folgende Gegenstände versteigert:

  • Scherenhubwagen | Erstgebot 39,00 Euro | Auktions-ID: 875185 | bis 15.12.2024
  • Scherenhubwagen | Erstgebot 49,00 Euro | Auktions-ID: 875187 | bis 15.12.2024
  • Teileträger Stiga Park 340 PWX | Startgebot 299,00 Euro | Auktions-ID: 875170 | bis 22.12.2024

Angebote können durch Interessierte über das Portal abgegeben werden.

Die aktuellen Auktionen der Stadt Wassenberg als Anbieterin und weitere Informationen können hier abgerufen werden.

Verleihung des Heimatpreises der Stadt Wassenberg 2024

05. Dezember 2024 um 18:00

Ehrenamt | Landesförderung Starke Heimat Nordrhein-Westfalen
(Meldung vom 05.12.2024)

 

Am gestrigen Mittwoch, den 4. Dezember 2024, fand im Wassenberger Rathaus die Verleihung des Heimatpreises der Stadt Wassenberg statt. Für ihr hervorragendes ehrenamtliches Engagement wurden das LadenCafé International mit dem 1. Preis, der Heimatverein Wassenberg für sein Projekt „Ein Spaziergang durch die Geschichte des Judenbruchs“ mit dem 2. Preis und der Dorfverschönerungsverein Ophoven mit dem 3. Preis ausgezeichnet. Die Vereine durften sich zudem über Preisgelder in Höhe von 2.500 Euro, 1.500 Euro bzw. 1.000 Euro freuen.

Bürgermeister Marcel Maurer gratuliert den neuen Preisträgern auch im Namen des Rates der Stadt Wassenberg herzlich und dankt ihnen für ihre herausragende Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. „Auch denjenigen Bewerbungen, die leider nicht ausgezeichnet wurden, gebührt ein großes Dankeschön und Respekt für ihren ehrenamtlichen Einsatz!“, erklärt Bürgermeister Maurer weiter.

Im Juni dieses Jahres begann die Bewerbungsphase zum Heimatpreis 2024 bei der Stadt Wassenberg, woraufhin insgesamt neun Vorschläge bei der Stadtverwaltung eingereicht wurden. Über diese entschied der Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH, der vom Rat der Stadt Wassenberg als Jury zur Vergabe des Heimatpreises bestimmt wurde, in seiner Sitzung Anfang Oktober.

Die Verleihung wird über das Landesprogramm „Starke Heimat Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ gefördert. Die nunmehr Prämierten haben sich für die Vergabe des Landes-Heimat-Preises qualifiziert und nehmen am entsprechenden Wettbewerb teil.

Veranstaltungsprogramm der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH in 2025

04. Dezember 2024 um 18:00

Jahresprogramm 2025 | Veranstaltungshighlights
(Meldung vom 04.12.2024)

 

Die Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH hat ihr Veranstaltungsprogramm für das kommende Jahr 2025 herausgegeben. Auch im nächsten Jahr dürfen Interessierte an mehr als 80 ereignisreichen Tagen wieder zahlreiche Höhepunkte erwarten, die die lebendige Atmosphäre der Stadt Wassenberg in all ihrer Vielfalt erlebbar machen und ganz im Zeichen von Kunst, Kultur, Genuss und Glück stehen.

Zum breitgefächerten Programm zählen beispielsweise alleine 15 Wassenberger Songnächte ‒ mit dabei ist unter anderem Jennifer Lynn, die am kommenden Wochenende im Finale des TV-Formats “The Voice of Germany” steht. Als grenzüberschreitende Events in Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen sind das Limburg-Festival und der Kunststroom aber auch der Kunst- und Kulturtag für Kulturbegeisterte herauszustellen.

Wie jedes Jahr finden auch in 2025 die traditionellen Wassenberger Abendmärkte sowie vor allem der überregional bekannte Schlemmermarkt RheinMaas statt. Hinzu kommen verschiedene Ausstellungen im Wassenberger Bergfried, das Open-Air-Sommerkino und zahlreiche Angebote für Kinder. Auch tragen zusätzlich engagierte Vereine, kreative Köpfe und die Gastronomen dazu bei, das kulturelle Leben in der Stadt lebendig zu gestalten.

Das gesamte Programm kann sowohl über die Website der Stadt als auch auf www.wassenberg-erleben.de angesehen werden. Druckexemplare liegen ebenfalls zum Beispiel im Rathaus oder im Naturpark-Tor sowie an verschiedenen lokalen Stellen zur freien Mitnahme aus.

Alle Veranstaltungen werden auch im kommenden Jahr über die Wassenberg-App angekündigt. Tickets für die einzelnen Veranstaltungen sind zum Teil bereits jetzt ‒ und solange der Vorrat reicht ‒ online unter www.ticketshop.nrw/produkte erhältlich.

Amtsblatt Nr. 21/2024 vom 04.12.2024 wurde veröffentlicht

04. Dezember 2024 um 16:00

Bekanntmachungen | Amtsblätter
(Meldung vom 04.12.2024)

 

Das Amtsblatt Nr. 21/2024 ist am heutigen Tag erschienen. Enthalten sind darin die nachfolgenden Bekanntmachungen:

 

I. Amtlicher Teil

1. Einladung zur 29. Sitzung des Rates der Stadt Wassenberg am Donnerstag, 12.12.2024, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg

2. Öffentliche Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Wassenberg in Wahlbezirke anlässlich der Kommunalwahl am 14.09.2025

3. Abräumung und Einebnung von Teilbereichen des Grabfeldes B auf dem städtischen Friedhof Birgelen

4. Abräumung und Einebnung von Teilbereichen des Grabfeldes M auf dem städtischen Friedhof Wassenberg

5. Abräumung und Einebnung von Teilbereichen des Grabfeldes K auf dem städtischen Friedhof Effeld

6. Abräumung und Einebnung von Teilbereichen des Grabfeldes A III auf dem städtischen Friedhof Wassenberg

7. Abräumung und Einebnung von Teilbereichen des Grabfeldes A III auf dem städtischen Friedhof Wassenberg

8. Abräumung und Einebnung von Teilbereichen des Grabfeldes E auf dem städtischen Friedhof Orsbeck

 

II. Nichtamtlicher Teil

1. Pressemitteilungen vom 19.11. bis 04.12.2024

 

Das aktuelle Amtsblatt und die bisher erschienenen Amtsblätter können digital abgerufen werden.

Gewinner Kindermalwettbewerb für die Weihnachtskarte des Bürgermeisters

03. Dezember 2024 um 18:00

Weihnachtskarte | Wassenberger Kinder | Malwettbewerb
(Meldung vom 03.12.2024)

 

In diesem Jahr hatte der Bürgermeister der Stadt Wassenberg wieder die Hilfe der Wassenberger Kinder zur Gestaltung seiner Weihnachtskarte angefragt. Im Zuge eines Malwettbewerbs entwarfen die Kinder der Wassenberger Grundschulen daraufhin selbst gestaltete Motive für die diesjährige Karte, sodass Bürgermeister Marcel Maurer zahlreiche schöne Bilder für seine Grußkarten erhalten hat.

Aus den eingereichten Werken suchte der Bürgermeister nun mit seiner Jury eines der Bilder aus: Ausgewählt wurde das Motiv von Mats Gawol (Klasse 3a, KGS Birgelen). Weil geteilte Freude bekanntlich die schönste Freude ist, löste Bürgermeister Marcel Maurer dann sein Versprechen ein, und übergab am gestrigen Montag neben Gewinner Mats auch allen Mitschülerinnen und Mitschülern aus der Klasse ein kleines Überraschungspaket.

Aufgrund der zahlreichen Einsendungen wurden ebenfalls Sonderpreise für einige weitere der eingereichten Motive vergeben. Sonderpreise sowie ein zugehöriges Geschenk übergab Bürgermeister Maurer folgenden Kindern für ihre Bilder: Gregor Kurpick (Klasse 1a, GGS am Burgberg), Maximilian Schild (Klasse 2a, KGS Myhl) und Luca Fribus (Klasse 4c, GGS Am Burgberg). Außerdem erhielt die gesamte Klasse 3a der GGS Am Burgberg Überraschungstüten als Sonderpreis für ihre tollen Kunstwerke und überdurchschnittliche Teilnahme.

Prädikatisierung Wassenbergs als Luftkurort

27. November 2024 um 18:00

Freizeit und Tourismus | Gesundheitsprävention
(Meldung vom 27.11.2024)

 

Im Februar des Jahres 2023 hatte die Stadt Wassenberg die Anerkennung als Luftkurort bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die Bezirksregierung hat zwischenzeitlich über den Antrag auf entsprechende Prädikatisierung entschieden und nun verfügt, dass die Stadt Wassenberg nach Überprüfung die Anerkennungsvoraussetzungen für einen Luftkurort erfüllt und somit ab sofort berechtigt ist, die Artbezeichnung „Luftkurort“ zu führen. Auch die örtliche Presse hatte hierüber bereits berichtet.

 

Hintergründe

Im April des Jahres 2022 hatte der Rat der Stadt Wassenberg beschlossen, dass die Stadt die Prädikatiserung als Luftkurort bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde beantragen und hierfür die Voraussetzungen schaffen möge. Bereits in den 1920er Jahren war Wassenberg Luftkurort. Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die erforderlichen Anträge auf Reprädikatiserung jedoch aufgrund der Auswirkungen eines im Nachbarort eingerichteten Militärflugplatzes nicht mehr gestellt.

Umso mehr freut es Bürgermeister Marcel Maurer nun, dass mit der vorliegenden Anerkennung das neu begonnene Verfahren mit einem für die Stadt äußerst positivem Ergebnis abgeschlossen werden konnte und informierte hierüber die Mitglieder des Rates sowie am gestrigen Abend den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Voraussetzungen

Die Prädikatisierung richtet sich nach den Voraussetzungen des Kurortegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, die für Wassenberg insofern zu prüfen waren. Nachdem bereits im August dieses Jahres die durch den Landesfachbeirat bestellte Besuchskommission nach einer Begehung der Stadt Wassenberg eine Anerkennung befürwortete, folgte nun auch die Bezirksregierung Köln diesem Votum.

So verfügt Wassenberg insbesondere über eine wissenschaftlich gemessene und begutachtete Luftqualität sowie ein entsprechendes Bioklima, für die die relevanten Messwerte sämtlich eingehalten werden, aber etwa auch über eine geeignete touristische Infrastruktur. Hierzu gehören ein Kurgebiet und ein Kurpark, als welcher der bereits vorhandene Stadtpark ausgewiesen ist, Möglichkeiten der Bewegung an der frischen Luft mit zum Beispiel vier verschiedenen Vitalwanderwegen, eine Tourist-Information, die sich im Naturpark-Tor befindet, oder verschiedene medizinische Einrichtungen, die auch auf Themen der Gesundheitsprävention ausgerichtet sind (eine Kurklinik ist hingegen nicht erfoderlich). Auch das gepflegte Stadtgebiet mit gärtnerischen Gestaltungen, die vorhandenen Sehenswürdigkeiten, die Hotels, Übernachtungsbetriebe und Restaurants sowie das großzügige Waldgebiet tragen zu einem touristischen Wert bei, der sowohl Gästen als auch den Einwohnenden zugute kommt.

Die Prädikatisierung rundet insofern den städtische Fokus auf Kunst, Kultur, Genuss und Events um einen gesundheitsbezogenen Tourismus ab und stellt daher auch ein Gütesiegel für die positive Infrastruktur und die Einrichtungen im Stadtgebiet dar.

 

Weiteres Verfahren

Dass sich die Bemühungen von Rat und Verwaltung sowie den weiteren vielzählig beteiligten Akteuren aus der Stadt Wassenberg gelohnt haben, soll im kommenden Jahr – voraussichtlich im Mai 2025 – gefeiert werden. Im Rahmen eines Stadtfestes folgen dann auch Informationen über die Möglichkeiten, die einem Luftkurort eröffnet sind.

Die Stadt Wassenberg erhält nach staatlicher Anerkennung nunmehr auch einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 50.000 Euro zur weiteren Bewirtschaftung.

Umgesetzt wird aktuell noch die formale Festsetzung des Kurgebiets im Flächennutzungsplan, was laut der Verfügung der Bezirksregierung eine noch ausstehende Aufgabe der Stadt darstellt.

Entwicklung der Steuern und Gebühren für das Jahr 2025

27. November 2024 um 15:00

Steuern und Gebühren | Finanzen
(Meldung vom 27.11.2024)

 

Die Festsetzung der Steuern und Gebühren für das Jahr 2025 wird nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2024 durch Beschluss des Rates der Stadt Wassenberg voraussichtlich am 12.12.2024 erfolgen. Die vorgeschlagene Entwicklung der Steuern und Gebühren für das Jahr 2025 ergibt sich aus den folgenden Gründen:

 

Steuern

Die Festsetzung der Grundsteuer A (für Agrarland), der Grundsteuer B (für Bauland) sowie der Gewerbesteuer erfolgt mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

 

Grundsteuer

Eine besondere Herausforderung stellt im Jahr 2025 die Umsetzung der sog. Grundsteuerreform dar. Die Reform ist nach einem Urteil des Bundesverfassungs­gerichts notwendig geworden, da die bisherigen Bewertungsgrundlagen für die Feststellung der Immobilienwerte noch aus dem Jahr 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) stammten und somit als Basis für eine Steuerfestsetzung nicht mehr geeignet waren. Ziel der Grundsteuerreform ist es daher, durch eine aktuelle und somit realistischere Bewertung des Grundvermögens die Steuerlasten gerechter zu verteilen.

Hierzu sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen von der Finanzverwaltung (den Finanzämtern) aufgefordert worden, zur Ermittlung der neuen Grundstückswerte aktuelle Angaben zu machen. Die Finanzverwaltung hat auf Grundlage dieser Angaben neue sog. Einheitswertbescheide erlassen. Die im Einzelfall zu leistende Grundsteuer bemisst sich dann durch die Multiplikation des von der Finanzverwaltung festgesetzten Grundsteuermessbetrags mit den von den Kommunen festgelegten Steuerhebesätzen (Ermittlung der individuellen Grundsteuer):

  1. Steuerpflichtige: Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
  2. Finanzverwaltung NRW (Einheitswertbescheid): Einheitswert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  3. Kommune (Grundbesitzabgabenbescheid): Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag

Trotz der angespannten Haushaltslage ist in Wassenberg vorgesehen, die Grundsteuerreform im Jahr 2025 aufkommensneutral umzusetzen. Dies bedeutet, dass ein für die Stadt gleichbleibendes Steueraufkommen erreicht werden soll; es sollen also durch die Umsetzung der Grundsteuerreform insgesamt keine Mehreinnahmen für die Stadt erzielt werden.

Eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze ist dennoch erforderlich, da sich durch die Neubewertungen der Finanzverwaltung die Gesamtsumme der Messbeträge verändert hat. Ein gleicher Hebesatz würde aufgrund der veränderten Werte nicht mehr zum gleichen Steueraufkommen führen; es muss daher ein neuer Hebesatz ermittelt werden. Die Stadt Wassenberg übernimmt hierbei die bereits veröffentlichten Berechnungen der Finanzverwaltung NRW zur Bildung aufkommensneutraler Hebesätze.

Der Hebesätze für die Grundsteuer in Wassenberg sollen daher für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt werden:

  • Grundsteuer A: 380 v. H. (Vorjahr 260 v. H.)
  • Grundsteuer B: 499 v. H. (Vorjahr 490 v. H.)

Eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass alle Steuerpflichtigen einzeln den gleichen Grundsteuerbetrag leisten werden. Dies ist entscheidend abhängig von den neuen Einheitswerten, die durch die Neubewertungen der Finanzverwaltung NRW ermittelt worden sind. Das neue persönliche Steueraufkommen kann also je nach Lage des Einzelfalls durchaus sehr unterschiedlich ausfallen.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen des Landes NRW wird nunmehr den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, eventuellen Belastungsverschiebungen zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken (also in der Regel gewerblich genutzten Grundstücken) aufgrund der Neubewertungen im Rahmen der Grundsteuerreform durch die Festsetzung differenzierter Hebesätze vor Ort entgegenzuwirken, also unterschiedlicher Hebesätze der Grundsteuer B für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke.

Bei einer Anwendung von differenzierten Hebesätzen in Wassenberg würde gemäß der Berechnungen der Finanzverwaltung NRW eine mögliche Entlastung für Wohngrundstücke jedoch nur gering ausfallen – um rd. 4,8 % gegenüber dem undifferenzierten (aufkommensneutralen) Hebesatz. Gleichzeitig werden mit der Einführung differenzierter Hebesätze noch ungeklärte Rechtsrisiken gesehen, wie ein aktuelles Rechtsgutachten des Städtetags NRW vom September 2024 nochmals ausführt.

Seitens der Stadt Wassenberg ist daher für das Jahr 2025 vorgesehen, auf eine Differenzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke zu verzichten. Gleichwohl soll diese Möglichkeit in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der weiteren rechtlichen Entwicklung und der möglichen Höhe einer Entlastung von Wohneigentum weiter geprüft werden.

 

Gewerbesteuer

Trotz der angespannten Haushaltslage ist keine Veränderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer vorgesehen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in Wassenberg soll daher für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt werden:

  • Gewerbesteuer 420 v. H.

 

Hundesteuer

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt nicht in der Haushaltssatzung, sondern in einer eigenen Hundesteuersatzung.

Die Steuersätze sollen auch für das Jahr 2025 unverändert bleiben und betragen dann, wenn

  • nur ein Hund gehalten wird, 54,00 €,
  • zwei Hunde gehalten werden, 90,00 € je Hund,
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden, 120,00 € je Hund,
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird, 420,00 €,
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 600,00 € je Hund.

 

Gebühren

Die Festsetzung der Gebühren erfolgt ebenfalls nicht über die Haushaltssatzung, sondern in hierfür jeweils eigenen Satzungen. Gebühren werden ausschließlich zur Deckung der anfallenden Aufwendungen in den sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen verwendet.

Für die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen erfolgt eine jährliche Abrechnung. Sofern in einem Jahr ein Überschuss entstanden ist, wird dieser einem sog. Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Durch Entnahmen aus diesem Sonderposten können die Gebühren der Folgejahre dann gesenkt werden. Sofern ein Fehlbetrag in der Gebührenabrechnung entstanden ist, ist dieser in den folgenden Jahren durch Mehreinnahmen auszugleichen.

Ziel der Stadt Wassenberg ist es, diese kostenrechnenden Einrichtungen wirtschaftlich zu führen, um die Gebührenzahlenden zu entlasten und größere Schwankungen der Gebührensätze zu vermeiden. In vielen Bereichen führen jedoch z. B. die Erhöhungen von Tarifentgelten oder die Steigerungen der Energiepreise zu höheren Aufwendungen – auch bei den beauftragten Dienstleistern.

 

Abfallgebühren

Die Gebührensätze des Kreises Heinsberg, die von der Stadt Wassenberg für die Abfallentsorgung zu leisten sind, werden zwar voraussichtlich für die Grundgebühren gleichbleiben, die Gewichtsgebühren hingegen werden deutlich angehoben. Gründe hierfür sind zunächst gestiegene Personalkosten, aber auch die weitere Steigerung des CO2-Preises, der für die Verbrennung des Abfalls erhoben wird und der von den Betreibern der Müllverbrennungsanlagen über den Kreis an die Kommunen und somit an die Gebührenzahlenden weitergereicht wird.

Ebenfalls steigen die Unternehmervergütungen für die Abfallentsorgung zum Jahr 2025 voraussichtlich deutlich an, da sich die Energie- und insbesondere die Personalkosten weiter erhöht haben.

Die Aufwendungen für die Sperrmüll- und Elektroschrottsammlungen verbleiben hingegen voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau.

Zur weiteren Entlastung der Gebühren wird im Jahr 2025 eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich angesetzt.

Die Jahresgebühren für die Abfallentsorgung sollen daher für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt werden:

Bei wöchentlicher Entsorgung:

  • für ein 35 l-Gefäß 184,00 € (Vorjahr 168,00 €)
  • für ein 50 l-Gefäß 239,00 € (Vorjahr 219,00 €)

Bei zweiwöchentlicher Entsorgung:

  • für ein 35 l-Gefäß: 92,00 € (Vorjahr 84,00 €);
  • für ein 50 l-Gefäß: 119,50 € (Vorjahr 109,50 €)
  • für ein 1.100 l-Gefäß: 2629,00 € (Vorjahr 2.409,00 €)

Die Gebührensätze des Jahres 2025 liegen damit auf dem Niveau der Sätze des Jahres 2023.

 

Abwassergebühren

Der an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zu zahlende Beitrag für die Unterhaltung, Bewirtschaftung und Betreuung der Kläranlage Wassenberg und verschiedener Sonderbauwerke (u. a. Regenüberlaufbecken und Pumpstationen) steigt insbesondere wegen höherer Personal-, Energie- und Betriebskosten sowie für die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben an.

Auch andere Wasserverbände wie der niederländische Wasserverband BsGW Limburg (zuständig für den Bereich Rothenbach) haben in den letzten Jahren ihre Gebühren deutlich angehoben.

Neben den deutlich gestiegenen Beiträgen für die Wasserverbände trägt auch die aufgrund der Entwicklung der Baupreisindizes deutlich gestiegene kalkulatorische Abschreibung sowie die kalkulatorische Verzinsung zu den höheren Aufwendungen bei.

Bei nahezu stagnierenden Bemessungseinheiten (Wasserverbräuchen) führt dies nun zu einem Anstieg des Gebührenbedarfs. Da diese Kostenentwicklung auch bereits in den Vorjahren eingetreten ist, wird der Gebührenbedarf auch durch einen voraussichtlichen Fehlbetrag aus dem Jahr 2024 weiter belastet, der nun in den Folgejahren ausgeglichen werden soll.

 

Aufgrund dieser Entwicklungen sollen die Abwassergebühren für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt werden:

  • Schmutzwassergebühr: 4,31 €/m³ (Vorjahr 3,45 €/m³)
  • Niederschlagswassergebühr: 1,97 €/m² (Vorjahr 1,36 €/m²)

Ebenfalls beschlossen werden sollen die Gebühren für die Entsorgung der Anlageninhalte aus Kläreinrichtungen für Grundstücke, die nicht an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind.

Diese nur von wenigen Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu entrichtende Gebühr soll aufgrund der vorgenannten Kostenentwicklung ebenfalls für das Jahr 2025 neu festgesetzt werden:

  • Kleineinleitungsgebühr: 20,00 €/m³ (Vorjahr 18,00 €/m³)

 

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Für die Straßenreinigung wird aufgrund gestiegener Personal-, Energie und Betriebskosten mit höheren Aufwendungen sowohl für die Unternehmerleistungen als auch für die Eigenleistungen des Stadtbetriebs gerechnet.

Ebenfalls entstehen höhere Abschreibungsaufwendungen für den Winterdienst aufgrund der notwendigen Erneuerung des Streusalzsilos auf dem Betriebsgelände des Stadtbetriebs

Der Gebührensatz für die Straßenreinigung kann im Jahr 2025 durch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich entlastet werden.

Für den Winterdienst müssen jedoch weitere Fehlbeträge aus Vorjahren nunmehr in den Folgejahren ausgeglichen werden.

 

Die Gebührensätze für das Jahr 2025 sollen daher wie folgt festgesetzt werden:

  • Straßenreinigung: 1,10 €/lfd. Meter/Jahr (Vorjahr 1,00 €)
  • Straßenreinigung und Winterdienst: 2,05 €/lfd. Meter/Jahr (Vorjahr 1,58 €)
  • Winterdienst: 0,95 €/lfd. Meter/Jahr (Vorjahr 0,58 €)

Die Gebühr für die Straßenreinigung entspricht somit wieder dem Niveau des Jahres 2023.

 

Friedhofsgebühren

Für das Jahr 2025 ist keine Veränderung der Gebühren im Bestattungswesen vorgesehen.

Nach einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll aber eine umfassende Neukalkulation der Gebühren im Jahr 2026 erfolgen, die dann voraussichtlich ab dem Jahr 2027 zu neuen Tarifen führen wird.

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